Berechnen Sie Prozesskosten von Klageverfahren und erhalten Sie in Vergleichsverhandlungen schnell & mobil einen Überblick über Kosten/Nutzen eines Vergleiches.
Wer eine Forderung in einem Zivilprozess einklagen möchte, sollte im Vorfeld das finanzielle Kostenrisiko einschätzen können.
Die App ist ein Prozesskosten- und Vergleichsrechner für Anwälte, die Informationen über Anwaltsgebühren (RVG) und Verfahrenskosten benötigen – und ihren Mandanten in einer Vergleichsverhandlung rasch eine Auskunft auf deren häufigsten Fragen geben möchten:
> „Was bleibt für mich nach Abzug der Kosten?“ (Kläger)
> „Was muss ich insgesamt zahlen?“ (Beklagter)
Auch als Mandant benötigen Sie Informationen hierüber – mit Ihrem Anwalt sollten Sie dann die nächsten Schritte besprechen.
Funktionen und Grundlagen
Allgemeines
Diese App wurde für die Bedienung auf mobilen Geräten entwickelt. Die Ergebnisse erhalten Sie in einer Gesamtschau und nachgelagert in Detailseiten. Mit der Vergleichsrechnung haben Sie einen schnellen Überblick über Kosten-/Nutzen eines Vergleiches.
Die Berechnungen der Prozesskosten und des Vergleichs unterliegen einigen Rahmenbedingungen.
Alle Funktionen sind offline nutzbar.
Berechnungen können gespeichert werden.
Prozesskosten
-Berechnung von Prozesskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) aus Zivilprozessen auf Basis eines Streitwerts (Obergrenze: 30 Mio. EURO)
-Auswahl mehrerer Kläger und Beklagter.
-Berechnung erfolgt pro Instanz auf Basis eines gleichbleibenden Streitwertes durch drei Instanzen.
-Ansichten der Gesamtsummen pro Instanz und Detailansicht einzelner Positionen.
-Berechnungen können gespeichert werden.
-Berechnungsgrundlagen sind das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und das GKG (Gerichtskostengesetz).
Vergleichsrechnung
-Berechnung anteiliger Rechtsstreit- und Vergleichskosten bei einem Vergleich in 1. Instanz oder Berufung.
-Kostenregelung des Rechtsstreits und des Vergleichs getrennt: Kosten gegeneinander / Kostenquotelung wählbar.
-Berechnung von Reinerlös auf Klägerseite sowie Aufwand bzw. Zahllast auf Beklagtenseite.
-Berechnungen können gespeichert werden.
-Das Ergebnis der Vergleichsrechnung unterstellt, dass alle Parteien ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Berechnungen berücksichtigen nicht
-vorgerichtliche Anwaltsgebühren.
-Auslagen z.B. für Sachverständige und Zeugen, Reisekosten des Anwalts / Partei, Abwesenheitsgelder.
-Kosten mehrerer Anwälte auf Kläger- oder Beklagtenseite.
-Verfahren vor den Arbeitsgerichten.
-Vergleichsmehrwert.
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